Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben – oft lohnt sie sich aber trotzdem.
  • Im Zweitstudium zählen Studienkosten als Werbungskosten und lassen sich per Verlustvortrag sichern.
  • Zu viel gezahlte Lohnsteuer aus dem Nebenjob gibt es über die Erklärung zurück.
  • Freiwillig kannst du die Erklärung noch vier Jahre rückwirkend einreichen.

Die Steuererklärung für Studenten klingt nach Aufwand, bringt aber oft bares Geld – durch Erstattungen aus dem Nebenjob oder den wertvollen Verlustvortrag. Wann sich die Steuererklärung für Studenten lohnt, was du absetzen kannst und wie der Verlustvortrag funktioniert, erklärt dieser Ratgeber. Die Grundlagen liefert Steuererklärung einfach erklärt.

Müssen Studenten eine Steuererklärung machen?

In den meisten Fällen nicht. Wer nur einen Minijob oder ein geringes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro hat, ist nicht zur Abgabe verpflichtet. Eine Pflicht entsteht erst bei höheren Einkünften, mehreren Jobs mit Lohnsteuerklasse VI oder bestimmten Nebeneinkünften. Freiwillig abgeben darf aber jeder – und genau das lohnt sich häufig.

Warum sich die Erklärung oft lohnt

Zwei Gründe sprechen für die freiwillige Abgabe: Erstens holst du zu viel gezahlte Lohnsteuer aus deinem Nebenjob zurück. Zweitens kannst du deine Studienkosten über den Verlustvortrag ansammeln und im ersten Berufsjahr steuermindernd nutzen. Gerade die Steuererklärung für Studenten im Master oder Zweitstudium ist damit oft ein echtes Sparmodell.

Erststudium oder Zweitstudium?

Der wichtigste Unterschied im Steuerrecht: Ein Erststudium direkt nach dem Abitur gilt als private Lebensführung – Kosten zählen nur als Sonderausgaben. Ein Zweitstudium, ein Master oder ein Studium nach abgeschlossener Ausbildung dagegen bringt Werbungskosten. Und nur Werbungskosten sind über den Verlustvortrag in spätere Jahre übertragbar.

Der Verlustvortrag erklärt

Beim Verlustvortrag meldest du in Studienjahren ohne oder mit wenig Einkommen mehr Werbungskosten als Einnahmen. Das Finanzamt stellt den Verlust fest und trägt ihn in die Zukunft vor. Sobald du dein erstes richtiges Gehalt beziehst, wird der angesammelte Verlust verrechnet – und du bekommst einen ordentlichen Teil deiner Steuer zurück.

Kosten im Erststudium

Im Erststudium sind Studienkosten nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro pro Jahr absetzbar. Das Problem: Sonderausgaben lassen sich nicht vortragen. Wer im Erststudium kein steuerpflichtiges Einkommen hat, verliert diesen Abzug also faktisch. Deshalb ist der Sonderausgabenabzug für die meisten Studierenden im Erststudium leider wenig wert.

Kosten im Zweitstudium

Ganz anders im Zweitstudium: Hier gelten dieselben Kosten als vorweggenommene Werbungskosten – in unbegrenzter Höhe und vortragsfähig. Semesterbeiträge, Fachbücher, ein Laptop, Fahrten zur Uni und ein Auslandssemester sammeln sich so zu einem Verlust, den du später mit deinem Gehalt verrechnest. Das ist der Kern der Steuererklärung für Studenten.

Was können Studenten absetzen?

Absetzbar sind unter anderem Semester- und Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptop oder Drucker, Fahrtkosten zur Hochschule, Kosten für ein Auslandssemester, Zinsen für einen Studienkredit sowie ein beruflich bedingter Umzug. Auch Arbeitsmittel für das Lernen zu Hause und anteilige Kosten fürs häusliche Arbeiten können zählen.

Nebenjob und Steuern

Ein Minijob bis 556 Euro im Monat bleibt steuer- und abgabenfrei. Bei einem regulären Nebenjob behält der Arbeitgeber Lohnsteuer ein. Liegt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, bekommst du diese Lohnsteuer über die Steuererklärung komplett zurück. Deshalb lohnt die Abgabe für jobbende Studierende fast immer.

Werkstudenten und Sozialabgaben

Als Werkstudent darfst du während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und zahlst dank Werkstudentenprivileg nur reduzierte Sozialabgaben. Steuerlich giltst du wie ein normaler Arbeitnehmer. Auch hier holst du zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück, wenn dein Einkommen unter dem Freibetrag bleibt.

BAföG und Steuer

Gute Nachricht: BAföG ist steuerfrei und musst du in der Steuererklärung nicht angeben. Es zählt weder als Einkommen noch mindert es deine absetzbaren Kosten. Ein Studienkredit ist ebenfalls kein steuerpflichtiges Einkommen – die dafür gezahlten Zinsen kannst du im Zweitstudium sogar als Werbungskosten ansetzen.

Kindergeld und die Eltern

Solange du unter 25 bist und dich in Erstausbildung oder Studium befindest, erhalten deine Eltern weiter Kindergeld. Dein eigener Nebenjob gefährdet das im Erststudium nicht. Erst nach einer abgeschlossenen Ausbildung kann zu viel Arbeit den Anspruch kosten. Kläre das im Zweifel, bevor du die Stundenzahl deutlich erhöhst.

Auslandssemester absetzen

Ein Auslandssemester bringt oft hohe Kosten – und genau die sind im Zweitstudium absetzbar: Flüge, Unterkunft am Studienort, Verpflegungsmehraufwand und Studiengebühren. Während des Auslandsaufenthalts bleibt deine Uni in Deutschland die erste Tätigkeitsstätte, sodass zusätzlich Reisekosten geltend gemacht werden können. Das erhöht den Verlustvortrag spürbar.

So gelingt die Steuererklärung für Studenten

Am einfachsten geht die Steuererklärung für Studenten digital über ELSTER oder eine Steuersoftware. Du füllst den Mantelbogen, die Anlage N für den Job und die Angaben zu den Studienkosten aus. Eine Steuersoftware führt dich per Frage-Antwort durch alle Posten und beantragt den Verlustvortrag automatisch.

Fristen: freiwillig vier Jahre

Bist du zur Abgabe verpflichtet, gilt der 31. Juli des Folgejahres. Gibst du freiwillig ab – etwa für den Verlustvortrag –, hast du vier Jahre Zeit. 2026 kannst du also noch die Erklärungen bis 2022 nachreichen. Für Studierende, die das bisher versäumt haben, lohnt sich der Blick zurück daher besonders.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du hast im Master jährlich 3.000 Euro Studienkosten und kaum Einkommen. Über vier Jahre sammelst du so 12.000 Euro Verlustvortrag an. Im ersten Berufsjahr mit gutem Gehalt verrechnest du diesen Betrag – das kann eine Steuererstattung von mehreren Tausend Euro bedeuten. Ohne die Erklärungen wäre dieses Geld verloren.

Steuererklärung für Studenten: das Fazit

Ob sich die Steuererklärung für Studenten lohnt, hängt vor allem von deiner Situation ab: Wer jobbt oder im Zweitstudium steckt, sollte sie unbedingt abgeben. Der Aufwand ist überschaubar, der mögliche Verlustvortrag dagegen bares Geld wert. Nutze eine Steuersoftware, halte deine Belege bereit und reiche fehlende Jahre rückwirkend nach – so wird die Steuererklärung für Studenten schnell zum echten Gewinn.

Häufige Fehler

Der größte Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben und den Verlustvortrag zu verschenken. Viele verwechseln zudem Erst- und Zweitstudium und setzen Kosten falsch an. Und wer Belege nicht sammelt, kann später wenig geltend machen. Wer früh startet und Quittungen aufbewahrt, holt aus der Steuererklärung für Studenten das Maximum.

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Studenten

Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?

Meist nicht. Freiwillig lohnt sie sich aber oft – für Erstattungen aus dem Job und den Verlustvortrag im Zweitstudium.

Was ist ein Verlustvortrag?

Angesammelte Studienkosten aus einkommensarmen Jahren, die du später mit deinem Gehalt verrechnest und so Steuern sparst.

Wie lange kann ich rückwirkend abgeben?

Freiwillig vier Jahre. 2026 sind also noch die Jahre ab 2022 möglich – ideal, um versäumte Verlustvorträge nachzuholen.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.