Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt sechs Steuerklassen, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird – nachzulesen auf jeder Gehaltsabrechnung.
  • Deine Steuerklasse hängt vor allem von Familienstand und Zahl der Jobs ab.
  • Die Klasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die endgültige Jahressteuer.
  • Ehepaare können zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor wählen.

Die Steuerklassen entscheiden darüber, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Welche der sechs Klassen für dich gilt, wie du sie wechselst und wann sich das lohnt, erklärt dieser Ratgeber verständlich. Wie die Steuerklassen mit deiner Erklärung zusammenhängen, zeigt auch Steuererklärung einfach erklärt.

Was sind Steuerklassen?

Steuerklassen sind Kategorien, nach denen dein Arbeitgeber die monatliche Lohnsteuer berechnet. Sie berücksichtigen pauschal deine Lebenssituation – etwa ob du ledig, verheiratet oder alleinerziehend bist. So soll die unterjährige Steuer möglichst nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegen. Endgültig abgerechnet wird aber erst mit der Steuererklärung.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Jede Steuerklasse steht für eine typische Lebenslage. Die folgende Tabelle zeigt, für wen die einzelnen Klassen gedacht sind.

Klasse Für wen
I Ledige, Geschiedene, Verwitwete
II Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
III Verheiratete, höheres Einkommen (Partner in V)
IV Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
V Verheiratete, geringeres Einkommen (Partner in III)
VI Zweit- und Nebenjobs

Steuerklasse I

In Steuerklasse I sind alle Ledigen, dauerhaft Getrenntlebenden, Geschiedenen und Verwitweten ohne Kind. Sie ist die häufigste Klasse und berücksichtigt den Grundfreibetrag sowie die üblichen Pauschbeträge. Wer keine besonderen familiären Umstände hat, wird automatisch dieser Klasse zugeordnet.

Steuerklasse II für Alleinerziehende

Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende und enthält zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das du Kindergeld erhältst, und keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt wohnt. Den Wechsel in diese Klasse musst du beim Finanzamt beantragen.

Steuerklasse III und V

Die Kombination III/V lohnt sich für Ehepaare mit sehr unterschiedlichen Einkommen. Der Besserverdienende wählt Klasse III mit niedrigen Abzügen, der andere Partner Klasse V mit höheren. Unterm Strich bleibt monatlich mehr netto – allerdings kann es zu einer Nachzahlung kommen. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.

Steuerklasse IV

Verdienen beide Partner ähnlich viel, ist die Kombination IV/IV meist am fairsten. Beide werden dann wie Ledige besteuert, tragen die Last also gleichmäßig. Diese Variante führt seltener zu Nachzahlungen und ist besonders unkompliziert, wenn die Gehälter nicht weit auseinanderliegen.

Steuerklasse IV mit Faktor

Die Kombination IV mit Faktor verteilt die Steuerlast noch genauer nach dem tatsächlichen Einkommensverhältnis. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der Nachzahlungen weitgehend vermeidet. Diese Option ist ideal für Paare, die eine gerechte Aufteilung wollen, ohne am Jahresende eine Überraschung zu riskieren.

Steuerklasse VI

Steuerklasse VI greift für den zweiten und jeden weiteren Job. Hier sind die Abzüge am höchsten, weil Freibeträge bereits im Hauptjob berücksichtigt werden. Wer einen Nebenjob hat, sollte prüfen, ob dieser als Minijob steuerfrei bleiben kann – sonst landet das Zweiteinkommen in dieser ungünstigen Klasse.

Steuerklasse wechseln – so geht es

Einen Wechsel beantragst du beim Finanzamt, am einfachsten online über ELSTER. Seit einigen Jahren ist der Wechsel mehrmals pro Jahr möglich. Ehepaare reichen dafür gemeinsam einen Antrag ein. Die neue Klasse gilt in der Regel ab dem Folgemonat und wirkt sich sofort auf dein Nettogehalt aus.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei Gehaltssprüngen, nach einer Heirat oder wenn Lohnersatzleistungen anstehen. Da die Steuerklassen nur die Vorauszahlung steuern, entsteht durch den Wechsel selbst kein dauerhafter Steuervorteil – wohl aber ein anderer monatlicher Netto-Zeitpunkt. Für die Höhe von Elterngeld oder Krankengeld kann die Wahl aber bares Geld wert sein.

Steuerklassen und Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld orientieren sich am Nettogehalt. Wer vor der Elternzeit rechtzeitig in eine günstigere Klasse wechselt, kann sein Netto und damit die spätere Leistung erhöhen. Wichtig sind hier die Fristen: Der Wechsel muss meist einige Monate vorher erfolgt sein, damit er zählt.

Nur eine Vorauszahlung

Ganz wichtig: Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel unterjährig einbehalten wird – nicht, wie viel Steuer du am Ende wirklich zahlst. Die endgültige Höhe ergibt sich aus der Steuererklärung. Eine ungünstige Klasse führt also nur zu einer höheren Vorauszahlung, die du dir später zurückholst. Eine Steuersoftware rechnet das transparent aus.

Reform: Aus für III und V

Die Politik hat beschlossen, die Kombination III/V abzuschaffen und durch das Faktorverfahren zu ersetzen. Geplant ist die Umstellung für die kommenden Jahre. Ehepaare werden dann automatisch in Klasse IV mit Faktor geführt. Am insgesamt zu zahlenden Steuerbetrag ändert das nichts – nur die monatliche Verteilung wird gerechter.

Steuerklasse bei Heirat und Trennung

Nach der Heirat werden beide Partner zunächst automatisch in Klasse IV eingestuft; ihr könnt danach in III/V oder IV mit Faktor wechseln. Bei einer Trennung gilt ab dem Folgejahr wieder Klasse I. Im Todesfall des Partners bleibt der hinterbliebene Ehegatte für eine Übergangszeit in der günstigen Klasse III.

Ein Rechenbeispiel

Verdient ein Partner 4.500 Euro und der andere 1.500 Euro brutto, bringt die Kombination III/V dem Paar monatlich spürbar mehr netto als IV/IV. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung die Differenz aber aus. Wer Nachzahlungen vermeiden will, wählt stattdessen IV mit Faktor – das Ergebnis über das Jahr bleibt gleich.

Kinderfreibeträge und Steuerklassen

In allen Steuerklassen außer VI werden Kinderfreibeträge als sogenannte Zählkinder vermerkt. Sie wirken sich zunächst nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus, nicht auf die laufende Lohnsteuer, weil stattdessen das Kindergeld ausgezahlt wird. Erst die Steuererklärung prüft über die Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für dich vorteilhafter ist – das übernimmt das Finanzamt automatisch.

Häufige Fehler

Ein verbreiteter Irrtum ist, die Steuerklasse spare dauerhaft Steuern – tatsächlich zählt nur die Jahresabrechnung. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird oft vergessen, wenn kein Wechsel in Klasse II beantragt wird. Und wer vor der Elternzeit den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel verpasst, verschenkt Elterngeld.

Häufige Fragen zu Steuerklassen

Welche Steuerklassen können Ehepaare wählen?

III/V, IV/IV oder IV mit Faktor. Die beste Wahl hängt vom Einkommensverhältnis und dem Wunsch ab, Nachzahlungen zu vermeiden.

Spare ich mit der richtigen Steuerklasse Steuern?

Dauerhaft nein – die Klasse steuert nur die Vorauszahlung. Für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld kann sie aber wichtig sein.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Mehrmals im Jahr. Der Antrag läuft über das Finanzamt oder ELSTER und gilt meist ab dem Folgemonat.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.