Das Wichtigste in Kürze

  • Für Handwerkerleistungen gibt es 20 % der Lohnkosten zurück – bis zu 1.200 € im Jahr.
  • Absetzbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.
  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es bis zu 4.000 € im Jahr.
  • Pflicht sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – niemals bar.

Handwerkerleistungen rund um deinen Haushalt kannst du direkt von der Steuer abziehen – und zwar nicht vom Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Das macht sie besonders wertvoll. Wie viel für Handwerkerleistungen drin ist, welche Arbeiten zählen und worauf du achten musst, erklärt dieser Ratgeber. Die Grundlagen findest du auch in Steuererklärung einfach erklärt.

Was sind Handwerkerleistungen?

Handwerkerleistungen sind handwerkliche Tätigkeiten in deinem Haushalt – von der Reparatur über die Wartung bis zur Renovierung und Modernisierung. Ob Maler, Elektriker, Heizungsmonteur oder Fliesenleger: Sobald die Arbeit in deiner Wohnung, deinem Haus oder auf dem Grundstück stattfindet, kommen die Kosten grundsätzlich für die Steuerermäßigung infrage.

Wie viel kannst du absetzen?

Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht Lohnkosten von bis zu 6.000 Euro. Wichtig: Dieser Betrag wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Ein Euro Steuerermäßigung ist damit deutlich mehr wert als ein Euro Werbungskosten.

Nur Lohnkosten, kein Material

Absetzbar sind ausschließlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Ersatzteile zählen nicht. Achte deshalb darauf, dass der Handwerker in der Rechnung Lohn- und Materialanteil getrennt ausweist. Nur so kann das Finanzamt den absetzbaren Teil der Handwerkerleistungen anerkennen.

Welche Arbeiten zählen?

Typisch absetzbar sind Malerarbeiten, das Verlegen von Böden, Reparaturen an Heizung oder Elektrik, der Austausch von Fenstern sowie Wartungen von Anlagen. Auch die Modernisierung von Bad oder Küche zählt. Entscheidend ist, dass die Arbeit an vorhandenem Wohnraum erfolgt – reine Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Neben Handwerkerleistungen gibt es einen zweiten Topf: haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst oder Fensterputzen. Hier erstattet der Staat ebenfalls 20 Prozent, allerdings von bis zu 20.000 Euro – also maximal 4.000 Euro im Jahr. Beide Töpfe lassen sich im selben Jahr nebeneinander nutzen.

Minijob im Haushalt

Beschäftigst du eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, gibt es dafür einen eigenen Rahmen: 20 Prozent von maximal 2.550 Euro, also bis zu 510 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. So bleibt auch die legale Beschäftigung einer Haushaltshilfe steuerlich attraktiv.

Handwerker oder haushaltsnah?

Die Abgrenzung ist wichtig, weil die Höchstbeträge unterschiedlich sind. Faustregel: Braucht die Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation, sind es Handwerkerleistungen. Alltägliche Arbeiten, die auch ein Haushaltsmitglied erledigen könnte, gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Im Zweifel hilft die Rechnung, die die Art der Leistung beschreibt.

Rechnung und Überweisung Pflicht

Damit das Finanzamt mitspielt, brauchst du eine ordentliche Rechnung und musst den Betrag überweisen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an – selbst wenn du eine Quittung hast. Bewahre Rechnung und Kontoauszug auf, denn beides kann als Nachweis verlangt werden. Ohne unbare Zahlung ist der Abzug verloren.

Auch für Mieter

Nicht nur Eigentümer profitieren: Als Mieter kannst du die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Handwerker- und Dienstleistungskosten absetzen. Viele Vermieter weisen die begünstigten Beträge inzwischen gesondert aus. Fehlt die Aufstellung, hast du Anspruch auf eine entsprechende Bescheinigung – frag im Zweifel bei der Hausverwaltung nach.

Garten, Schornsteinfeger und Winterdienst

Auch rund ums Haus lässt sich sparen: Gartenpflege, Heckenschnitt, der Schornsteinfeger und der Winterdienst auf öffentlichem Gehweg vor dem Grundstück sind absetzbar. Bei Gartenarbeiten kommt es darauf an, ob es sich um Pflege oder um eine neue Gestaltung handelt – Pflege ist begünstigt, eine komplette Neuanlage in der Regel nicht.

Pflege- und Betreuungsleistungen

Kosten für die Betreuung oder Pflege im eigenen Haushalt zählen ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das gilt auch, wenn du die Pflege eines Angehörigen in dessen Haushalt finanzierst. So werden Familien entlastet, die Betreuung organisieren, ohne dafür ein separates Pflegeheim zu nutzen.

Was nicht absetzbar ist

Nicht begünstigt sind Maßnahmen, die neuen Wohnraum schaffen – etwa ein Anbau oder der Neubau eines Hauses. Ebenso außen vor bleiben reine Materialkosten und Arbeiten außerhalb deines Haushalts, etwa in einer Werkstatt. Wird ein Möbelstück im Betrieb des Schreiners gefertigt, zählt nur die Montage vor Ort.

In der Steuererklärung angeben

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen trägst du in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein. Gib die absetzbaren Lohnkosten getrennt nach Kategorie an. Eine gute Steuersoftware ordnet die Beträge automatisch dem richtigen Topf zu und achtet auf die jeweiligen Höchstgrenzen.

Höchstbeträge clever nutzen

Weil die Höchstbeträge pro Jahr gelten, lohnt es sich, größere Aufträge über den Jahreswechsel zu strecken. Fällt eine teure Renovierung an, kannst du einen Teil im Dezember und einen Teil im Januar bezahlen lassen und so zweimal den Höchstbetrag für Handwerkerleistungen ausschöpfen. Ein wenig Planung bringt hier bares Geld.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, ein Maler stellt 3.000 Euro Arbeitskosten und 1.500 Euro Material in Rechnung. Absetzbar sind die 3.000 Euro Lohn, davon 20 Prozent – also 600 Euro, die direkt deine Steuer mindern. Das Material bleibt außen vor. Ohne die Angabe in der Erklärung würdest du diese 600 Euro schlicht verschenken.

Steuerermäßigung statt Werbungskosten

Ein wichtiger Unterschied: Handwerkerleistungen mindern nicht dein zu versteuerndes Einkommen, sondern werden direkt von der errechneten Steuer abgezogen. Diese Steuerermäßigung nach Paragraf 35a wirkt deshalb bei jedem gleich stark – unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Ein abgezogener Euro ist damit ein voller Euro weniger Steuer, während Werbungskosten nur anteilig wirken.

Belege und Fristen

Reiche die Kosten in dem Jahr ein, in dem du bezahlt hast – maßgeblich ist das Datum der Überweisung, nicht der Leistung. Bewahre Rechnungen und Kontoauszüge mindestens bis zum bestandskräftigen Steuerbescheid auf. Bei größeren Sanierungen lohnt es sich, die Zahlungen bewusst auf zwei Jahre zu verteilen, um die Höchstbeträge doppelt zu nutzen.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist die Barzahlung – sie macht den Abzug unmöglich. Ebenso oft fehlt die Trennung von Lohn und Material auf der Rechnung. Und viele Mieter übersehen die begünstigten Posten in ihrer Nebenkostenabrechnung. Wer Rechnungen sammelt und überweist, holt dagegen zuverlässig das Maximum heraus.

Häufige Fragen zu Handwerkerleistungen

Wie viel Handwerkerleistungen kann ich absetzen?

20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr. Das entspricht bis zu 6.000 Euro Lohnkosten.

Zählt das Material auch?

Nein. Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind absetzbar. Material musst du selbst tragen.

Kann ich bar bezahlen?

Nein. Ohne Rechnung und Überweisung erkennt das Finanzamt die Handwerkerleistungen nicht an.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.