Das Wichtigste in Kürze

  • Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (60 % nach altem Recht), die kleine 25 % für maximal zwei Jahre.
  • Im Sterbevierteljahr gibt es drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen.
  • Eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags von rund 1.123 € netto teilweise angerechnet.
  • Bei Wiederheirat endet die Rente – mit einer Abfindung von 24 Monatsrenten.

Die Witwenrente sichert Hinterbliebene ab, wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner stirbt – und ist im Detail komplizierter, als viele denken. Wer Anspruch hat, wie viel gezahlt wird und was eigenes Einkommen ausmacht, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt. Die Grundlagen des Rentensystems zeigt Gesetzliche Rente einfach erklärt.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwen- bzw. Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Sie ersetzt einen Teil der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder bezogen hätte. Sie ist damit abgeleiteter Unterhaltsersatz – kein eigener Rentenanspruch, weshalb eigenes Einkommen angerechnet wird.

Grundvoraussetzungen

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Verstorbene hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt (oder bezog bereits Rente), die Ehe bestand bis zum Tod – und sie dauerte mindestens ein Jahr. Die Jahresfrist soll „Versorgungsehen“ verhindern; Ausnahmen gelten etwa bei Unfalltod. Geschiedene haben keinen Anspruch, dafür greift ggf. die Erziehungsrente.

Die große Witwenrente: 55 Prozent

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Du bekommst sie, wenn du entweder ein eigenes Kind unter 18 erziehst, selbst erwerbsgemindert bist – oder die Altersgrenze erreicht hast: aktuell rund 46 Jahre und 6 Monate, bis 2029 schrittweise steigend auf 47. Sie läuft grundsätzlich lebenslang.

Altes Recht: 60 Prozent

Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen UND ist ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt altes Recht: 60 Prozent statt 55 – dafür ohne den Kinderzuschlag des neuen Rechts. Die Rentenversicherung prüft automatisch, welches Recht anzuwenden ist; für viele heutige Todesfälle gilt noch die 60-Prozent-Variante.

Die kleine Witwenrente: 25 Prozent

Wer die Voraussetzungen der großen Variante (noch) nicht erfüllt – typisch: jünger als die Altersgrenze, keine Kinder, voll erwerbsfähig – erhält die kleine Witwenrente: 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach neuem Recht befristet auf 24 Monate. Danach ist Schluss; die Lücke muss private Vorsorge füllen.

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat zahlt die Rentenversicherung die VOLLE Rente des Verstorbenen – ohne Einkommensanrechnung. Wichtig: Den Vorschuss dafür beantragst du binnen 30 Tagen am schnellsten über den Renten Service der Deutschen Post. Dieses Geld verschafft Luft für die Neuordnung der Finanzen.

Einkommensanrechnung verstehen

Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen angerechnet: Vom pauschalierten Netto bleibt ein Freibetrag von 26,4 aktuellen Rentenwerten – seit Juli 2026 rund 1.123 Euro monatlich, plus etwa 238 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind. Vom Einkommen darüber werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Gut verdienende Hinterbliebene bekommen so teils gar nichts ausgezahlt.

Rechenbeispiel zur Anrechnung

Der Verstorbene hätte 1.600 Euro Rente bekommen → große Witwenrente 55 % = 880 Euro. Die Witwe verdient 2.123 Euro netto (pauschaliert): 1.000 Euro über dem Freibetrag, davon 40 % = 400 Euro Abzug. Ausgezahlt werden 480 Euro. Nach ihrem eigenen Renteneintritt sinkt das Erwerbseinkommen – die Anrechnung wird dann meist milder.

Welches Einkommen zählt?

Angerechnet werden Erwerbseinkommen, eigene Renten, Krankengeld & Co. – jeweils pauschal in Netto umgerechnet. Auch Kapitalerträge und Betriebsrenten zählen bei Todesfällen ab 2002. NICHT angerechnet werden u. a. Riester-Renten und die meisten Zahlungen aus reiner Eigenvorsorge wie ein ETF-Auszahlplan aus Depotvermögen – ein oft übersehener Planungsvorteil.

Abschläge bei frühem Tod

Stirbt der Partner vor seinem 65. Lebensjahr (Grenze steigt analog zur Regelaltersgrenze), wird seine Rente mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat berechnet – maximal 10,8 Prozent. Die Witwenrente fällt entsprechend niedriger aus. Zuschläge für Kindererziehung des Hinterbliebenen (neues Recht) können das teilweise ausgleichen.

Wiederheirat: Ende mit Abfindung

Mit einer neuen Ehe endet die Witwenrente. Zum Trost gibt es eine Abfindung: das 24-Fache der durchschnittlichen Monatsrente der letzten zwölf Monate. Wird die neue Ehe geschieden, kann die alte Rente auf Antrag wiederaufleben. Unverheiratetes Zusammenleben lässt den Anspruch dagegen unberührt.

Alternative: Rentensplitting

Statt Witwenrente können Paare ein Rentensplitting wählen: Die in der Ehe erworbenen Rentenpunkte werden geteilt wie beim Versorgungsausgleich. Vorteil: Der eigene Anspruch ist einkommensunabhängig und bleibt bei Wiederheirat bestehen. Nachteil: Die Entscheidung ist unwiderruflich – vorher unbedingt durchrechnen lassen.

Steuern und Abgaben

Die Witwenrente ist steuerpflichtig – mit dem Besteuerungsanteil der Rente des Verstorbenen (Folgerente). Zusätzlich gehen Kranken- und Pflegebeiträge ab. Ob am Ende Steuern fällig werden, hängt vom Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag ab; viele Witwen rutschen erstmals in die Steuererklärungspflicht.

Antrag stellen: so geht’s

Die Witwenrente kommt nur auf Antrag – bei der Deutschen Rentenversicherung, formlos angestoßen auch über den Renten Service der Post. Nötig sind u. a. Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und die Versicherungsnummern beider Partner. Rückwirkend wird maximal zwölf Monate gezahlt – nicht aufschieben.

Private Absicherung mitdenken

55 Prozent minus Anrechnung reichen selten zum Leben – erst recht bei jungen Familien mit Kindern und Baufinanzierung. Die Lücke schließt eine Risikolebensversicherung (Todesfallschutz) plus eigene Vorsorgeplanung. Faustregel: Todesfallsumme = 3–5 Bruttojahresgehälter des Hauptverdieners, solange Kinder oder Kredite da sind.

Ein komplettes Praxisbeispiel

Peter stirbt mit 58, seine Rente hätte 1.500 Euro betragen (inkl. Abschlag). Anna, 55, erhält drei Monate 1.500 Euro (Sterbevierteljahr), danach die große Witwenrente: 825 Euro. Ihr Nettoverdienst von 1.723 Euro liegt 600 Euro über dem Freibetrag → 240 Euro Anrechnung. Bleiben 585 Euro monatlich – plus ihr Gehalt, später ihre eigene Rente.

Häufige Fehler

Die teuersten Versäumnisse: den Antrag monatelang aufschieben (nur 12 Monate rückwirkend), das Sterbevierteljahr nicht binnen 30 Tagen sichern, die Einkommensanrechnung bei der Finanzplanung ignorieren und beim Rentensplitting unüberlegt unterschreiben. Auch häufig vergessen: die Witwenrente in der Steuererklärung – das Finanzamt kennt sie trotzdem.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente?

Große Witwenrente: 55 % (altes Recht: 60 %) der Rente des Verstorbenen; kleine: 25 % für maximal 24 Monate – jeweils vor Einkommensanrechnung.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Die große grundsätzlich lebenslang (bis zur Wiederheirat), die kleine nach neuem Recht nur zwei Jahre.

Wie viel darf ich zur Witwenrente hinzuverdienen?

Netto bleiben rund 1.123 € monatlich anrechnungsfrei (plus ~238 € je Kind); vom Einkommen darüber werden 40 % abgezogen.

Bekommt man Witwenrente ohne Trauschein?

Nein – nur Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft begründen den Anspruch. Unverheiratete Paare brauchen private Absicherung.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Renten- oder Rechtsberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung im Einzelfall.

Mehr zum Thema: Gesetzliche Rente · Rentenpunkte · Altersvorsorge einfach erklärt · Rentenlücke

Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.