Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag ist das steuerfreie Existenzminimum – bis dahin zahlst du keine Einkommensteuer.
  • 2026 liegt er bei rund 12.350 € pro Person, bei Ehepaaren beim Doppelten.
  • Er wird automatisch berücksichtigt – du musst ihn nicht beantragen.
  • Wer darunter bleibt, holt einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass dein Existenzminimum steuerfrei bleibt: Erst auf Einkommen oberhalb dieser Grenze fällt Einkommensteuer an. Wie hoch der Grundfreibetrag 2026 ist, für wen er gilt und wie du ihn optimal nutzt, erklärt dieser Ratgeber. Die Grundlagen findest du auch in Steuererklärung einfach erklärt.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt. Er sichert das sogenannte Existenzminimum ab – also den Betrag, den du zum Leben brauchst. Erst für jeden Euro darüber berechnet das Finanzamt Einkommensteuer. Er ist damit einer der wichtigsten Bausteine des deutschen Steuersystems.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei rund 12.350 Euro pro Person. Der genaue Wert wird jedes Jahr an die Inflation angepasst und leicht angehoben. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer.

Entwicklung der letzten Jahre

Der Grundfreibetrag steigt seit Jahren kontinuierlich, um die kalte Progression auszugleichen.

Jahr Grundfreibetrag (ledig)
2023 10.908 €
2024 11.784 €
2025 12.096 €
2026 rund 12.350 €

Für wen gilt der Freibetrag?

Der Freibetrag gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen – Angestellte, Selbstständige, Rentner und Studierende. Es kommt nicht auf die Art der Einkünfte an, sondern nur auf ihre Höhe. Jede Person hat ihren eigenen Freibetrag; er lässt sich nicht auf andere übertragen.

Der Freibetrag bei Ehepaaren

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erhalten den doppelten Freibetrag. 2026 bleiben so rund 24.700 Euro gemeinsames Einkommen steuerfrei. Über das Ehegattensplitting wird das Einkommen rechnerisch geteilt, was besonders bei unterschiedlich hohen Gehältern Vorteile bringt. Der doppelte Betrag ist dabei fest eingebaut.

Musst du ihn beantragen?

Nein. Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug und vom Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt. Du musst also nichts tun. Anders als der Freibetrag für hohe Werbungskosten, den du eintragen lassen kannst, ist er immer aktiv.

Freibetrag und Steuerklasse

In welcher Höhe der Freibetrag monatlich einfließt, hängt von deiner Steuerklasse ab. In den Klassen I bis IV ist er berücksichtigt, in Klasse V dagegen nicht – dort wird er beim besserverdienenden Partner in Klasse III doppelt angesetzt. In Klasse VI für den Zweitjob fehlt er ganz.

Steuerfrei bis zur Grenze: Studierende

Studierende mit Nebenjob profitieren besonders: Bleibt ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, bekommen sie die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück. Dafür reicht eine freiwillige Steuererklärung für Studenten. Gerade Werkstudenten und Aushilfen verschenken sonst oft Geld, das ihnen zusteht.

Was für Rentner gilt

Auch Rentner haben den Freibetrag. Da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, bleiben viele Rentner unter der Grenze und zahlen keine Steuer. Steigt die Rente jedoch über den Grundfreibetrag, wird eine Steuererklärung nötig. Absetzbare Ausgaben wie Krankheitskosten senken das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.

Minijob und Nebenjob

Ein Minijob bis 556 Euro im Monat ist bereits pauschal versteuert und zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag steht dir daneben voll zur Verfügung. Ein regulärer Nebenjob dagegen wird angerechnet – bleibt dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, fällt trotzdem keine Steuer an.

Abgrenzung zu anderen Freibeträgen

Der Grundfreibetrag ist nicht mit anderen Freibeträgen zu verwechseln. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro betrifft nur Kapitalerträge und wird über einen Freistellungsauftrag genutzt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro deckt Werbungskosten ab. Alle drei wirken zusätzlich zum Grundfreibetrag.

Was zählt zum zu versteuernden Einkommen?

Maßgeblich für den Grundfreibetrag ist das zu versteuernde Einkommen – also dein Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Durch geschicktes Absetzen kannst du dieses Einkommen senken und so unter Umständen unter diese Grenze rutschen. Genau hier lohnt sich die Steuererklärung.

Grundfreibetrag und Lohnersatz

Steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld erhöhen über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz, obwohl sie selbst steuerfrei sind. Der Freibetrag bleibt zwar bestehen, dein übriges Einkommen wird aber höher besteuert. Wer solche Leistungen bezieht, sollte die Steuererklärung besonders sorgfältig prüfen.

So holst du Steuern zurück

Hast du unterjährig Lohnsteuer gezahlt, dein Jahreseinkommen liegt aber unter dem Freibetrag, erstattet das Finanzamt die komplette Steuer. Dafür gibst du einfach eine Steuererklärung ab. Eine gute Steuersoftware zeigt dir sofort, ob und wie viel du zurückbekommst – oft ein lohnender Aufwand von wenigen Minuten.

Kalte Progression und Anpassung

Damit Lohnerhöhungen nicht durch die Inflation aufgefressen werden, hebt der Gesetzgeber diesen Betrag regelmäßig an. Dieser Ausgleich der kalten Progression sorgt dafür, dass du bei steigenden Preisen nicht schleichend mehr Steuern zahlst. Deshalb ändert sich der genaue Betrag praktisch jedes Jahr.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du verdienst als Werkstudent 11.000 Euro im Jahr und dein Arbeitgeber hat 600 Euro Lohnsteuer einbehalten. Da du unter dem Freibetrag von rund 12.350 Euro bleibst, bekommst du über die Steuererklärung die vollen 600 Euro zurück. Ohne Abgabe der Erklärung wäre dieses Geld schlicht verloren.

Bei Wohnsitz im Ausland

Wer im Ausland lebt, aber in Deutschland Einkünfte erzielt, ist meist nur beschränkt steuerpflichtig – dann greift das steuerfreie Existenzminimum nicht automatisch. Auf Antrag kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandeln lassen und den Freibetrag doch nutzen. Das lohnt sich vor allem für Grenzpendler mit deutschem Arbeitgeber.

Freibetrag, Soli und Kirchensteuer

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer knüpfen an die festgesetzte Einkommensteuer an. Fällt wegen des steuerfreien Existenzminimums gar keine Einkommensteuer an, entfallen automatisch auch Soli und Kirchensteuer. Erst oberhalb der Grenze werden diese Zuschläge auf die dann anfallende Steuer berechnet – ein weiterer Vorteil eines niedrigen zu versteuernden Einkommens.

Freibetrag beim Finanzamt eintragen

Hast du regelmäßig hohe absetzbare Ausgaben, kannst du dir beim Finanzamt einen individuellen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Dann behält dein Arbeitgeber schon monatlich weniger Lohnsteuer ein, statt dass du bis zur nächsten Erklärung wartest. Das erhöht dein Nettogehalt sofort – die Ersparnis über das Jahr bleibt jedoch dieselbe.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, trotz geringem Einkommen keine Steuererklärung abzugeben und so die Erstattung zu verschenken. Auch der Grundfreibetrag und der Sparerpauschbetrag werden oft verwechselt. Und wer mehrere Jobs in Steuerklasse VI hat, übersieht leicht, dass er sich zu viel gezahlte Steuer zurückholen kann.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Rund 12.350 Euro pro Person, für zusammen veranlagte Ehepaare das Doppelte. Der Wert wird jährlich angepasst.

Muss ich den Freibetrag beantragen?

Nein, er wird automatisch beim Lohnsteuerabzug und in der Steuererklärung berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich unter dem Grundfreibetrag bleibe?

Dann zahlst du keine Einkommensteuer. Bereits einbehaltene Lohnsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.