Das Wichtigste in Kürze

  • Für jedes Kind gibt es entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – nicht beides.
  • Das Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Monat und Kind.
  • Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei zusammen rund 9.756 € pro Kind.
  • Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung automatisch, was für dich besser ist.

Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld entlasten Familien – aber sie gelten alternativ, nicht zusammen. Wann sich der Kinderfreibetrag lohnt, wie hoch er 2026 ist und wie die Günstigerprüfung funktioniert, erklärt dieser Ratgeber. Die Grundlagen findest du auch in Steuererklärung einfach erklärt.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Beide Instrumente sollen das Existenzminimum deines Kindes steuerfrei stellen. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, der Kinderfreibetrag mindert dagegen dein zu versteuerndes Einkommen. Du bekommst nicht beides: Das Finanzamt rechnet, welche Variante für dich günstiger ist, und wählt sie automatisch aus.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro pro Monat für jedes Kind – unabhängig von der Zahl der Kinder. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse, meist automatisch aufs Konto. Über das Jahr summiert sich das auf 3.108 Euro pro Kind, die du steuerfrei erhältst.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem eigentlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusammen liegt der Kinderfreibetrag 2026 bei rund 9.756 Euro pro Kind für beide Elternteile. Bei Alleinstehenden wird die Hälfte angesetzt.

Die Günstigerprüfung

Du musst dich nicht selbst entscheiden: Bei der Steuererklärung führt das Finanzamt automatisch die Günstigerprüfung durch. Es vergleicht die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem bereits gezahlten Kindergeld und setzt die für dich bessere Variante an. Das schon erhaltene Kindergeld wird dabei verrechnet.

Für wen lohnt sich der Freibetrag?

Der Kinderfreibetrag bringt vor allem Familien mit höherem Einkommen mehr als das Kindergeld. Als grobe Faustregel gilt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 bis 80.000 Euro (bei Paaren) kippt die Günstigerprüfung zugunsten des Freibetrags. Darunter ist meist das Kindergeld die bessere Wahl.

Wirkung auf Soli und Kirchensteuer

Ein oft übersehener Vorteil: Der Kinderfreibetrag wird bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer immer berücksichtigt – auch dann, wenn bei der Einkommensteuer das Kindergeld günstiger war. Dadurch profitieren selbst Familien mit mittlerem Einkommen zumindest ein Stück weit vom Freibetrag, ohne etwas tun zu müssen.

Kinderfreibetrag bei getrennten Eltern

Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Freibetrags zu. Nach einer Trennung behält jeder seinen halben Anteil. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht zahlt – kann der andere den vollen Kinderfreibetrag auf sich übertragen lassen. Das beantragst du in der Anlage Kind.

Wie lange gibt es die Leistung?

Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Bedingungen. Befindet sich dein Kind in Ausbildung oder Studium, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder bei einem Freiwilligendienst bleibt der Anspruch bestehen.

Kinderbetreuungskosten absetzen

Zusätzlich zum Freibetrag kannst du Kinderbetreuungskosten geltend machen: bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kita, Kindergarten, Tagesmutter oder Hort. Wichtig ist auch hier eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Ausbildungsfreibetrag

Ist dein volljähriges Kind in Ausbildung und wohnt auswärts, gibt es zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro im Jahr. Er deckt einen Teil des Aufwands für die auswärtige Unterbringung ab. Beantragt wird auch er über die Anlage Kind deiner Steuererklärung.

Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag und werden meist in Steuerklasse II geführt. Das senkt die Steuerlast spürbar. Der Entlastungsbetrag steigt mit jedem weiteren Kind. Voraussetzung ist, dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt, für die kein Anspruch besteht.

Die Anlage Kind

Für jedes Kind füllst du in der Steuererklärung eine eigene Anlage Kind aus. Dort trägst du die Stammdaten, Betreuungskosten, Ausbildungszeiten und Übertragungswünsche ein. Eine gute Steuersoftware fragt diese Angaben Schritt für Schritt ab und führt die Günstigerprüfung transparent vor.

Kindergeld beantragen

Das Kindergeld musst du einmalig schriftlich oder online bei der Familienkasse beantragen – am besten direkt nach der Geburt. Du brauchst die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und deine eigene. Rückwirkend wird Kindergeld nur für sechs Monate gezahlt, ein zügiger Antrag lohnt sich also.

Ein Rechenbeispiel

Ein Paar mit einem Kind und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fährt mit dem Kindergeld besser – die 3.108 Euro im Jahr übersteigen die Steuerersparnis durch den Freibetrag. Ein Paar mit 100.000 Euro Einkommen profitiert dagegen stärker vom Kinderfreibetrag; die Günstigerprüfung setzt dann automatisch diesen an.

Kindergeld bei Wohnsitz im Ausland

Lebst oder arbeitest du im EU-Ausland, bleibt der Anspruch auf Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Maßgeblich ist, in welchem Land die Familie versichert ist und wo das Kind lebt. Innerhalb der EU wird zudem verrechnet, damit Familien nicht doppelt Leistungen beziehen. Bei grenzüberschreitenden Fällen hilft die Familienkasse weiter.

Freibetrag und Lohnsteuerabzug

Die Kinderfreibeträge sind als Zählkinder auf den elektronischen Lohnsteuermerkmalen vermerkt. Auf die monatliche Lohnsteuer wirken sie nicht, wohl aber sofort auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die volle steuerliche Wirkung entfaltet sich erst mit der Steuererklärung – ein weiterer Grund, sie bei Familien nie auszulassen.

Freibeträge clever kombinieren

Familien mit mehreren Kindern sollten in der Steuererklärung nichts auslassen: Neben Kindergeld oder Freibetrag lassen sich Kinderbetreuungskosten, der Ausbildungsfreibetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende parallel nutzen. In Kombination senken diese Posten die Steuerlast oft um mehrere Hundert Euro im Jahr. Wichtig ist, für jedes Kind eine eigene Anlage Kind auszufüllen und alle Belege zu Betreuung und Ausbildung zu sammeln – so holst du das Maximum für deine Familie heraus und verschenkst keine steuerlichen Vorteile.

Häufige Fehler

Ein typischer Fehler ist, das Kindergeld zu spät zu beantragen und so Monate zu verlieren. Auch Betreuungskosten und der Ausbildungsfreibetrag werden oft vergessen. Und getrennte Eltern übersehen häufig die Möglichkeit, den halben Freibetrag zu übertragen. Die Anlage Kind sollte daher niemand auslassen.

Häufige Fragen

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Nein. Das Finanzamt gewährt per Günstigerprüfung nur die für dich vorteilhaftere Variante; gezahltes Kindergeld wird verrechnet.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Grob ab rund 70.000 bis 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Paaren. Darunter ist meist das Kindergeld günstiger.

Wie lange gibt es Kindergeld?

Bis 18 ohne Bedingung, in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag.

Quellen & weiterführende Informationen


Transparenz: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

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Jens Schreiner
Autor
Jens Schreiner
Jens beschäftigt sich seit dem Studium intensiv mit privaten Finanzen – von Girokonten und Tagesgeld über ETF-Depots bis zu Kreditkarten und Versicherungen. Beruflich in der IT zu Hause, geht er Finanzthemen analytisch und datengetrieben an: Er vergleicht Konditionen im Detail, probiert Kontoeröffnungen und Neukundenangebote selbst aus und übersetzt komplizierte Produkte in verständliche Sprache. Auf Sparnia zeigt er, wie man mit cleveren Vergleichen und Neukundenangeboten bares Geld spart und verdient – unabhängig, transparent und nachvollziehbar.